Neue Corona-Schutzverordnung NRW: Ab 28.12 "2G+" beim Schießbetrieb, "2G" im Schankbetrieb.

Liebe Schützeninnen & Schützen!

 

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gilt ab sofort für den Schießbetrieb, dass man

entweder geimpt oder genesen sein muss UND ZUSÄTZLICH einen Testnachweis erbringen muss, um am Schießen teilzunehmen.

Die unter "2G+" bekannte Regel wird entsprechend auch kontrolliert.

Ein gültiger Test ist entweder ein max. 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48h  alter PCR-Test.

 

Für die Gaststättenbetrieb ändert sich nichts: Hier gilt nach wie vor "2G" - d.h. keine Notwendigkeit für einen Test.

 

Viele Grüße

Martin Möller